Der 1. Sonntag in der Fastenzeit ist der „Schäfsonndich“. An diesem Tag wird der Hüttenbaum verbrannt. Die Jungen aus dem Ort tragen bereits Wochen vorher im Wald dürres Holz zusammen und binden davon „Schanzen“. Diese werden dann zum „Hettenknapp“ gebracht.
Am „Schäfsonndich“ treffen sich dann die älteren Jugendlichen und die Mitglieder der Feuerwehr am „Hettenknapp“. Zuerst wird im Wald ein hoher Fichtenbaum geschlagen und anschließend mit Reisig und Stroh gebunden und mit einem Querbalken als Kreuz versehen.
Das Aufstellen des Baumes erfolgte noch bis vor einigen Jahren mit langen „Steipen“. Heute übernimmt dies ein Traktor mit Frontlader. Gesichert wird der Baum mit Drahtseilen.
Nach Einbruch der Dunkelheit versammeln sich Groß und Klein beim Hüttenbaum. Die Kinder mit Strohfackeln ausgestattet zünden dann das unter dem Hüttenbaum aufgeschichtete Reisig und das Stroh an und der Baum brennt dann lichtloh.
Eine alte Bauernregel besagt: „Kent den Wand ous dem Ränlooch“ (Kommt der Wind aus dem Regenloch – oder verdeutlicht: aus südwestlicher Richtung -) so soll es ein regennasses Jahr werden.
Anschließend versammelt sich die Dorfjugend traditionsgemäß im Gemeindehaus zum Verspeisen der dort aufgetischten Backwaren.
Die Kinder im Ort ziehen freitags vor dem Schäfsonndisch von Haus zu Haus und sammeln die notwendigen Grundnahrungsmittel zum Herstellen der „Nautzen“ usw., die dann neben anderen Leckereien von dem Brautpaar, das in der Regel zuletzt geheiratet hat, sonntags gebacken werden. Hierbei rufen sie:
„Hei kommen de Brechter Jungen, sey hächen Bieren un Bungen. Bieren un Bungen as god Speis, Gäken un Nouren gen net weis. Mellich, Mellich, Mehl, Späk un Aier, wehn a laangen Hals hot as a Raier.“
Vermutlich handelt es sich bei dem Hüttenbrennen, auch mancherorts Burg-brennen genannt, um eine überlieferte heidnische Tradition, wobei mit dem Feuer zur Zeit des Frühlingsanfangs symbolisch der „Winter verbrannt“ und ein guter Sommer heraufbeschworen werden soll. Im Zuge der Christianisierung wurde schließlich der heidnische Brauch durch Einbringen des Kreuzes legalisiert. Der Verzehr der Eier und anderer Leckereien sowie mitunter auch von Bier und Hochprozentigem am Schäfsonndich, dem 1. Fastensonntag, widerspricht nicht den Geboten der Fastenzeit, da die Sonntage nicht zur Fastenzeit gerechnet werden.